Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie unsere Verkaufs-, Liefer-, Montage und Zahlungsbedingunen

Auftragserteilung und Leistungsumfang

Für den Umfang und Inhalt des Auftrages ist nur der unterschriebene Kaufvertrag verbindlich. Mündliche oder telefonische Nebenabsprachen müssen auf dem Kaufvertrag vermerkt sein. Nachträgliche Änderungen des Vertrages bedürfen ebenso der Textform.

Pflichten von ratiomat

Die Leistung umfasst, wenn im Kaufvertrag nichts anderes beschrieben ist, die Lieferung und Montage der Küchen. Die Montage beinhaltet den sachgerechten Aufbau der Möbel sowie den Anschluss der Geräte an die vorhandenen, vom Käufer bereitgestellten, nach den entsprechenden DIN-Normen ausgeführten Anschlüsse wie Steckdosen, Wasserabsperrventile, Abwasser- und Abluftrohre.

ratiomat gewährt auf alle Möbelteile eine Garantie von 5 Jahren. Ausgeschlossen davon sind Funktionsbeeinträchtigungen durch Verschleiß, sowie auftretende Mängel, die durch unsachgemäßen Gebrauch, Abnutzung, Beschädigung, Einwirkung von Gasen, UV-Strahlung, Dämpfen, Temperaturen, Feuchtigkeit oder ähnlichem entstehen. Für Elektrogeräte gilt die vom jeweiligen Hersteller eingeräumte Gewährleistungsfrist (aktuell 2 Jahre), außer bei gewerblich genutzten Geräten gilt ein halbes Jahr.

Der Kunde wurde darauf hingewiesen, dass der gleichzeitige Betrieb der Abzugshaube und einer offenen Feuerstätte (z. B. Kamin) laut Feuerverordnung nicht statthaft ist. Wir empfehlen, in Absprache mit Ihrem Schornsteinfeger eine Abluftsteuerung (z. B. Fensterkontaktschalter oder Unterdruckwächter) zu installieren.
Die Bedienungs- und Pfleganleitung wurde übergeben, diese ist unbedingt zu beachten.

ratiomat haftet nicht für Folgeschäden, die aus verspäteter, mangelhafter oder unterlassener Lieferung entstehen, ausgenommen der Verzug ist durch grobe Fahrlässigkeit begründet.

Pflichten des Käufers

Der Käufer sorgt für die richtige Dimensionierung der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen und Kanäle, sowie für die nach unseren Vorgaben (Installationsplan) richtige Positionierung der Anschlüsse. Die Installation von Abluftstutzen, Außenlüftern o.ä. im Mauerwerk ist Sache des Käufers. Der Käufer sorgt dafür, dass zum avisierten Lieferzeitpunkt die Lieferung und der Aufbau der Küche problemlos erfolgen kann.

Der Käufer ist zur Abnahme der bestellten Ware innerhalb der vereinbarten Lieferfrist verpflichtet. Wenn der Käufer die Ware nicht abnimmt oder vom Vertrag zurücktritt kann ratiomat Schadenersatz in Höhe der bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Kosten, mindestens aber 1.200,00 € verlangen.

Im Falle der Bereitstellung von Geräten durch den Käufer, haftet dieser für die Funktions- bzw. Leistungsfähigkeit dieser Geräte nach Um- oder Einbau. Eingeschlossen in diese Haftung ist die Verbindung der Geräte mit anderen Teilen, insbesondere deren Verbindungen an Strom-, Abluft- und Wasseranschlüsse. Dies gilt sowohl für die Einzelfunktion als auch für die Gesamtfunktion verbundener Teile. Ebenso geht die Haftung auf den Käufer über, falls dieser Veränderungen an montierten Teilen oder die Montage selbst vornimmt.

Der Käufer akzeptiert mit Vertragsabschluß leichtere Farbabweichungen der Oberflächen. Bei Holzküchen ergeben sich, bedingt durch das Wachstum und die natürlichen Eigenschaften des Holzes, Abweichungen von Beiztönen, Farb- und Oberflächentoleranzen. Ebenso unterliegt Holz einer, über den Zeitpunkt des Einbaus der Küche hinaus, natürlichen Veränderung der Farben und Oberflächen, die nicht durch ratiomat beeinflusst werden kann. Eindringende UV-Strahlung verändert Kunststoff-, Lack- und Holzoberflächen. Bei Sonneneinstrahlung muss für ausreichend Beschattung gesorgt werden.

Dauerelastische Versiegelungsfugen sind Wartungsfugen, müssen regelmäßig kontrolliert und erneuert werden und unterliegen daher nicht der Gewährleistung. Arbeitsplattenverbindungen, Werkstoffkanten sind nicht wasserfest. Für Schäden, die durch eindringendes Wasser verursacht wurden, wird keine Haftung übernommen.

Der Käufer hat Ware, die nicht durch ratiomat oder durch Vertragspartner von ratiomat montiert wird, sofort nach Lieferung zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind innerhalb 14 Tagen zu melden. Ist im vereinbarten Leistungsumfang die Montage eingeschlossen, so wird für die Abnahme der Ware selbst und für die Montage ein Protokoll erstellt, das von beiden Parteien zu unterzeichnen ist.

Die Restzahlung erfolgt am Tag der Lieferung bzw. am Tag der Montage. Unsere Mitarbeiter bzw. die durch uns beauftragten Partner sind zum Inkasso (Entgegennahme der Bezahlung) berechtigt. Die Bezahlung erfolgt in Höhe des vereinbarten Kaufpreises ohne Abzüge.

Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Teile bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen Eigentum von ratiomat. Die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware darf weder veräußert, verschenkt oder verpfändet werden. Eine etwaige Pfändung sowie ein Wohnungswechsel des Käufers ist ratiomat sofort zu melden. Der Meldung ist das Pfändungsprotokoll hinzuzufügen.

Datenschutz

Ihre angegebenen personenbezogenen Daten werden durch uns ausschließlich zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Vertrages verarbeitet und für diesen Zweck an unsere Vertragspartner weitergegeben. Dies gilt auch für künftige mit diesem Vertrag in Zusammenhang stehende Nachkäufe, Garantiefälle, mögliche Reklamationen etc. Eine weitergehende Verwendung Ihrer Daten durch uns und unsere Vertragspartner ist ausgeschlossen. Die Datenschutzerklärung können Sie im ratiomat-Küchenhaus oder auf unserer Homepage unter www.ratiomat.de/Datenschutz-Kunden einsehen.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Stand: Mai 2018